Treppen
In Kombination mit anderen Werkstoffen wie Glas oder Holz veredelt bieten wir Ihnen sowohl Außentreppen als auch Innentreppen an. Beide unterscheiden sich deutlich und bieten unterschiedliche Merkmale.
Zu den Außentreppen zählen alle Treppen mit einer ununterbrochenen Folge von mindestens drei Stufen, die sich außerhalb an einem Gebäudes befinden. Im Gegensatz zu den Bauordnungen der Länder unterscheidet die DIN 18065 Gebäudetreppen nicht zwischen Innen- und Außentreppen. Dennoch sind die Anforderungen an sie verschieden. So ist bei Treppen im Außenraum darauf zu achten, dass die Treppenmaterialien der Witterung standhalten und rutschhemmende Oberflächen aufweisen. Des Weiteren müssen Treppenpodeste und Trittstufen eine waagrechte Soll-Lage aufweisen. Treppen mit notwendiger Entwässerung sind mit Funktionsgefälle nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszubilden. Das Gefälle ist materialabhängig und darf maximal 3% betragen.
Aufgrund der hohen Rutschgefahr bei Regen müssen die Stufenkanten und Auftritte besonders rutschfest sein. Hier spielt das Material der Treppenstufen eine entscheidende Rolle. Holz beispielsweise ist im Nässezustand extrem glatt, sein Einsatz ist deshalb genau abzuwägen. Rutschsicher dagegen sind poröse bzw. durchlässige Materialien des Trittbelags.
Die Steigung von Außentreppen ist in der Regel niedriger als bei Innentreppen, auch weil im Gelände oft mehr Raum zu Verfügung steht. Gebräuchliche Steigungsverhältnisse sind 16/31, 15/33, 14/35 und 12/39 (Steigungshöhe/Auftrittstiefe). Aus Sicherheitsgründen ist bei mittlerer Treppenneigung (zwischen 24° und 36°) nach spätestens 18 Stufen ein Zwischenpodest vorzusehen, bei einer Treppenneigung über 36° ist ein Podest nach einer Steigungshöhe von maximal 3,00 m erforderlich. Bis zu einem Steigungsverhältnis von 1:6 handelt es sich um eine Außentreppe, bei geringeren Neigungen um eine Treppenrampe.
Eine Sonderform der Außentreppe ist die Freitreppe, die auch unabhängig von einem Gebäude errichtet sein kann. Dient sie als alleiniger Zugang zu einem Gebäude, unterliegt auch sie der DIN 18065. Gleiches gilt für überdachte Außentreppen, die als Fluchtweg ausgewiesen sind.
Im Unterschied zu im Freien angeordneten Treppen sind Innentreppen allseits von raumabschließenden Gebäudeteilen umschlossen. Wichtigstes Kriterium ist, ob sie als notwendige Treppe der Haupterschließung und als Rettungsweg von übereinanderliegenden Geschossen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und über 500 Quadratmeter Nutzfläche dient.
Den Vorschriften der einzelnen Landesbauordnungen liegt der Umstand zugrunde, dass Innentreppen im Gefahrenfall schwieriger für Rettungskräfte zugänglich sind. Die Musterbauordnung (MBO) für innenliegende Sicherheitstreppenhäuser schreibt unter anderem vor, dass das Treppenhaus zusätzlich durch einen rauchdicht geschlossenen Vorraum abgetrennt sein soll. Dieser enorme Aufwand ist erst bei Hochhäusern über 60 Meter sinnvoll.
Zum Begriff Innentreppe lassen sich noch ein paar ergänzende Differenzierungen anführen: Im Eigenheimbau bis zu zwei Vollgeschossen müssen innen liegende Erschließungstreppen nicht allseits umschlossen sein, außerdem gibt es genehmigungsrechtliche Erleichterungen bezüglich der Konstruktion konventioneller Holztreppen, da man im Brandfall von einer leichteren Fluchtsituation ausgehen kann. Dagegen sind im Geschosswohnungsbau – insbesondere in öffentlichen Gebäuden – allseits brandsicher geschlossene Treppenhäuser als Fluchtwegsystem erforderlich.
Die DIN 18065 Gebäudetreppen fasst die Einordnung von Treppen viel genereller: Sie unterscheidet lediglich zwischen Treppen, die mit dem Gebäude konstruktiv verbunden sind und Treppen, die unabhängig vom Gebäude im Gelände erstellt wurden (Freitreppen).
Der Unterschied zwischen einer Innen- und einer Außentreppe spielt auch bei der Auswahl der Konstruktionsmaterialien und Treppenbeläge eine wichtige Rolle. Da Innentreppen nicht der Witterung ausgesetzt sind, müssen ihre Bestandteile weder frost- noch regensicher sein, womit sich die Bandbreite der möglichen Materialien deutlich erhöht.